BFSG 2025: Praxis-Guide für barrierefreie KMU-Webseiten
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um – und betrifft deutlich mehr KMU, als viele Inhaber wissen. Dieser Guide zeigt, wer betroffen ist, was zu tun ist und wie Sie Bußgelder vermeiden.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Pflicht zur Barrierefreiheit haben alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Konkret betrifft das:
- Online-Shops (jeder Größe, sobald B2C verkauft wird)
- Buchungs- und Reservierungssysteme (Hotels, Restaurants, Friseure)
- Banken- und Versicherungs-Webseiten
- Streaming- und Telekommunikationsdienste
- E-Books und Lesegeräte
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Befreit sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND maximal 2 Mio. € Jahresumsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten. Wer Produkte verkauft, muss unabhängig von der Größe konform sein.
Was muss konkret umgesetzt werden?
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.1 Level AA basiert. Die wichtigsten Anforderungen:
1. Wahrnehmbar
- Alt-Texte für alle Bilder
- Untertitel für Videos
- Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 (normaler Text)
- Skalierbarer Text bis 200% ohne Layout-Bruch
2. Bedienbar
- Vollständige Tastatur-Navigation (Tab, Enter, Pfeiltasten)
- Sichtbare Fokus-Markierungen
- Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können (Blitzlicht-Effekte)
- Skip-Links zum Hauptinhalt
3. Verständlich
- Klare, einfache Sprache
- Konsistente Navigation
- Aussagekräftige Formular-Labels und Fehlermeldungen
4. Robust
- Valides, semantisches HTML
- ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
- Kompatibilität mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
Pflicht: Die Barrierefreiheitserklärung
Jede betroffene Website braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit – verlinkt im Footer. Diese muss enthalten:
- Stand der Konformität
- Begründung für noch nicht barrierefreie Inhalte
- Kontakt für Feedback / Beschwerden
- Hinweis auf die Durchsetzungsbehörde
Bußgelder & Konsequenzen
Verstöße können mit bis zu 100.000 € geahndet werden. Die Marktüberwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden – Beschwerden von Nutzern reichen aus, um eine Prüfung auszulösen.
Hinzu kommen Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände sowie potenzielle Schadensersatzansprüche Betroffener.
Ihre BFSG-Checkliste
- Sind Sie überhaupt betroffen? (B2C, > 10 Mitarbeiter oder > 2 Mio. € Umsatz)
- Automatisierter Test mit Lighthouse / axe DevTools durchgeführt?
- Manueller Tastatur-Test bestanden (Tab durch die ganze Seite)?
- Screenreader-Test mit NVDA oder VoiceOver durchgeführt?
- Alle Bilder mit sinnvollen Alt-Texten versehen?
- Kontraste mit Tools wie WebAIM geprüft?
- Formulare mit klaren Labels und Fehlermeldungen?
- Barrierefreiheitserklärung im Footer verlinkt?
Fazit
BFSG ist keine theoretische Pflicht mehr – die Übergangsfrist ist vorbei. Wer jetzt noch nicht aktiv ist, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit verbessert gleichzeitig SEO, Conversion und Usability für alle Nutzer.
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