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28. Juni 2025News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach WCAG 2.1 Level AA sein. Betroffen sind Online-Shops, Banking-Apps, E-Book-Reader und Ticketing-Systeme. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich und setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es ist die wichtigste Änderung für digitale Barrierefreiheit seit Inkrafttreten der DSGVO.

Warum ist dieses Gesetz so bedeutend?

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, und über 20 Millionen Menschen sind über 65 Jahre alt. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema – sie betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Darüber hinaus profitieren auch Menschen mit temporären Einschränkungen (gebrochener Arm), situativen Einschränkungen (grelles Sonnenlicht auf dem Display) oder langsamen Internetverbindungen.

Wer ist konkret betroffen?

• Online-Shops und E-Commerce-Plattformen (B2C) • Banking- und Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungs-Apps) • E-Book-Reader und digitale Medien • Ticketing-Systeme und Buchungsplattformen (Reise, Events, ÖPNV) • Kommunikationsdienste (Messenger, VoIP, E-Mail-Dienste) • Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz im Bereich Dienstleistungen

Welche technischen Standards gelten?

Websites und Apps müssen mindestens WCAG 2.1 Level AA erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  1. Wahrnehmbarkeit • Alle Bilder benötigen aussagekräftige Alternativtexte • Videos brauchen Untertitel und idealerweise Audiodeskription • Farbkontrast mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text • Inhalte müssen auf 200% vergrößerbar sein, ohne dass Information verloren geht

  2. Bedienbarkeit • Komplette Tastaturnavigation – jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein • Sichtbarer Fokus-Indikator bei Tastaturnavigation • Ausreichend Zeit für Eingaben (keine automatischen Timeouts ohne Warnung) • Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken (Epilepsie-Schutz)

  3. Verständlichkeit • Klare, einfache Sprache • Verständliche Fehlermeldungen mit Lösungsvorschlägen • Konsistente Navigation über alle Seiten hinweg • Formulare mit sichtbaren Labels und hilfreichen Hinweisen

  4. Robustheit • Sauberer, valider HTML-Code • Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader, Braillezeilen) • Korrekte ARIA-Attribute, wo native HTML-Elemente nicht ausreichen

Was droht bei Verstößen?

• Bußgelder bis zu 100.000 Euro durch die Marktüberwachungsbehörden • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände • Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen • Reputationsschäden: In Zeiten von Social Media verbreiten sich Berichte über unzugängliche Websites schnell

Dein Aktionsplan in 5 Schritten

  1. Bestandsaufnahme: Prüfe deine Website mit Tools wie Google Lighthouse, WAVE oder axe DevTools. Dokumentiere alle Probleme.
  2. Priorisierung: Behebe zuerst kritische Probleme (fehlende Alt-Texte, keine Tastaturnavigation, mangelnde Kontraste).
  3. Technische Umsetzung: Arbeite die WCAG 2.1 Level AA Kriterien systematisch ab. Viele Probleme lassen sich mit CSS-Anpassungen und HTML-Korrekturen lösen.
  4. Testing: Teste mit echten assistiven Technologien – ein Screenreader-Test deckt Probleme auf, die automatisierte Tools übersehen.
  5. Dokumentation: Erstelle eine Barrierefreiheitserklärung und einen Feedback-Mechanismus auf deiner Website.

Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Aber der Aufwand lohnt sich: Eine barrierefreie Website ist besser für SEO, erreicht mehr Nutzer und bietet eine bessere User Experience für alle.

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